1. Durch Unterschrift erklärt der Einlieferer eidesstattlich, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen.
2. Die Bekleidung, Schuhe und Accessoires werden in Kommission genommen.
3. Die angenommene Ware wird 2 Monate lang zum Kauf im Geschäft angeboten.
4. Nach Ablauf der 2 Monate holt der Einlieferer die nicht verkaufte Kommissionsware innerhalb von 4 Wochen ab.
5. Kommissionsware, für die während dieser 4 Wochen Frist nicht abgeholt wurde, geht in das Eigentum von „KLEIDsam" über. Es bedarf keiner Mitteilung seitens „KLEIDsam", dass diese Frist abgelaufen ist. Die Ware wird karitativen Zwecken zugeführt.
6. Die Abrechnung der verkauften Kommissionsware kann nur gegen Vorlage des Empfangsscheines erfolgen, längstens jedoch bis 4 Monate nach Einlieferung des Artikels. Ist bis dahin die Abrechnung ohne Verschulden von „KLEIDsam" nicht erfolgt, verfällt der Anspruch des Einlieferers auf den Erlös der Kommissionsware.
7. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der sich in Kommission befindlichen Ware übernimmt „KLEIDsam“ keine Haftung
8. Verkaufte Ware ist grundsätzlich von Umtausch und Reklamation ausgeschlossen.
9. Da Kleidsam Umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Ware zuzügl. 19% MwSt. ausgezeichnet und zum Verkauf angeboten. Grundlage der 50%igen Verkaufsprovision ist immer der eigentliche erzielte Nettoverkaufspreis.
10. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen. Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und /oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen.
Stand 01.01.2017